AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Die vorliegenden AGB bilden einen integrierenden Bestandteil des zwischen den Parteien vereinbarten Werkvertrages oder Auftrages.
  2. Alle vom Unternehmer erstellten Offertunterlagen bleiben in dessen Eigentum und dürfen ohne seine schriftliche Zu-stimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht noch kommerziell genutzt werden. Wird die Offerte nicht berücksichtigt, sind sämtliche vom Unternehmer erstellten Offertunterlagen diesem unaufgefordert zurückzugeben.
  3. Auf bestimmte Vertragspositionen gewährte Rabatte sind das Ergebnis einer individuellen Kalkulation. Als solche sind die konkreten Rabatte an die im Vertrag vereinbarten Mengen und Apparate bzw. Materialien gebunden.
  4. Aktionspreise gelten grundsätzlich nur bei Bestellung innerhalb der angegebenen Gültigkeitsfristen.
  5. Nachweisbare Preiserhöhungen durch Lieferanten werden weiter verrechnet.
  6. Lieferverzögerung von Lieferanten berechtigt nicht zum Vertragsrücktritt oder zur Preisreduktion.
  7. Vorbehalten einer ausdrücklich abweichenden Regelung verstehen sich alle Preise ohne Mehrwertsteuer.
  8. Ohne anderslautende, schriftliche Vereinbarung gelten folgende Zahlungsbedingungen:
    30 Tage netto, ab Rechnungsdatum.
    Übersteigt das Auftragsvolumen CHF 5‘000.00 stellen wir wie folgt Rechnung:
             50% bei Auftragserteilung mit Materialbestellungen, 10 Tage ab Rechnungsdatum
             40 % bei Apparate-Lieferung bzw. Beginn Apparate-Montage, 10 Tage netto ab Rechnungsdatum
             Schlusszahlung nach Abnahme, 30 Tage netto ab Rechnungsdatum
    Für verspätete Zahlungen ist ab dem 11. bzw. 31. Tag ein Verzugszins von 5 % geschuldet.
  9. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die von uns gelieferte Ware unser Eigentum
  10. Retouren:
    Sonderartikel, Spezialanfertigungen und speziell beschaffte Artikel (nicht Lagerartikel) können nicht zurückgenommen werden.
    Wiederverkäufliche Lagerartikel in einwandfreiem, originalverpacktem Zustand werden nach vorheriger Absprache mit einem Abzug von 30 % des Verkaufspreises zurückgenommen. Die Weitergabe zusätzlicher Lieferantenabzüge bleibt vorbehalten. Allfällige Kosten für Rücktransporte werden in Rechnung gestellt.
  11. Sollte im Verlauf der Arbeiten ein besonders gesundheitsgefährdender Stoff wie Asbest vorgefunden werden, sind wir nach Arbeitsgesetz verpflichtet, die Arbeiten sofort einzustellen. In diesem Fall werden wir den Bauherrn sofort darüber informieren.
    Der Bauherr verpflichtet sich, die Gefahrenermittlung, Risikobewertung und allenfalls notwendige Massnahmen zur Gefahrenbeseitigung auf eigene Rechnung zu veranlassen.
    Die verabredeten Fristen und Termine verschieben sich ohne weiteres um die für die Eliminierung der Gefährdung erforderliche Zeit.
  12. Sollten Sie aus irgendeinem Grund mit einer Lieferung oder Leistung nicht zufrieden sein, dann benachrichtigen Sie uns bitte sofort, spätestens innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung bzw. Leistung. Bei berechtigter Beanstandung wird nach Wahl des Herstellers Ersatz geliefert, die Ware repariert bzw. die Leistung nachgebessert oder eine Gutschrift erstellt. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
  13. Der Unternehmer lehnt jegliche Haftung ab für Schäden, entstanden bei Sanierungs- oder Reparaturarbeiten, wie z.B. Bohrarbeiten in Keramikplatten, Aufbohren von Konsolen oder Schlagen von Schlitzen in ältere Mauerwerke, entstandene Leckstellen beim Entfernen von Kalkrückständen beim Entkalken von Wassererwärmern, angerostete Schrauben beim Öffnen von Gefässen oder Heizkesseln, Anbohren von Unterputz verlegten Leitungen, Kratzspuren am Boden bei Kesselsanierungen usw.

Der Unternehmer lehnt jegliche Haftung im Zusammenhang mit Eingaben, Bau-, Förder-, Bohr- und anderen Gesuchen ab.

  1. Die Garantie beginnt mit dem Abschluss des Erbringens der Leistung oder mit dem Abgang der Lieferung ab Werk oder für Anlagen mit Inbetriebsetzung ab Ende der Inbetriebsetzung oder gültigem Übernahmeprotokoll. Insbesondere so, wie sie vom Hersteller in Form von Reparatur und Ersatz gewährt wird.
    Wir verpflichten uns während der Garantiefrist, auf schriftliche Aufforderung hin, die mangelhaften Teile unserer Lieferung oder Leistung so rasch als möglich nach unserer Wahl nachzubessern oder zu ersetzen.
    Als Mängel gelten nachweisbar schlechtes Material, fehlerhafte Konstruktion, mangelhafte Ausführung und Nichteinhalten der zugesicherten Spezifikation.
    Wegen Mängel irgendwelcher Art an Lieferungen oder Leistungen können wir keine Rechte und Ansprüche ausser den oben ausdrücklich genannten gewähren.
  2. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Vertragspartner diese AGB als verbindlich.
  3. Der Gerichtsstand befindet sich am Sitz des Unternehmens.